Hunderte. Tausende Euro höhere Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr!

Nebenkosten Nachzahlung!

Stromkosten irrwitzig hoch!

Nur irgendwie bei mir nicht… dafür sorgen meine Nebenkosten für eine ganz andere Überraschung!?!?

Das derzeitige Thema Nummer 1 in Web, TV und Rundfunk:

Heizkostenabrechnung.

Nebenkosten Nachzahlung.

Der Bundesgerichtshof‬ hat ordentlich zu tun. Viele Mieter sehen sich nun, Anfang des Jahres, mit den Betriebskosten des Vorjahres konfrontiert. Und trauen ihren Augen nicht. Horrende Summen kommen da zusammen. Ob Energielieferanten oder Vermieter. Egal aus welcher Richtung die Rechnung kommt, sie ist mehr als unangenehm.

Nur bei mir… herrscht verkehrte Welt.

Das Jahr endet zunächst, wie jedes Jahr, mit einem von mir angestoßenen Stromanbieterwechsel. Jedes Jahr zum Ende des Vertragsjahres vergleiche ich Preise. Übrigens ein toller Tipp zum Sparen! Denn die unterschiedlichen Anbieter sind zwar nur selten günstiger als der Grundversorger, locken aber mit Bonuszahlungen und Wechselprämien. Wer hier klug vergleicht, spart auf das Jahr gesehen bares Geld. Noch dazu kommen je nach Vergleichsportal sogar weitere Wechselprämien oder kleine Geschenke… die erhalten schließlich die Freund…. äh Kundschaft!

Im Januar dann die erste Überraschung: Dreistelliges Guthaben beim alten Stromanbieter! Da freut sich das Konto! Dazu gesellt sich die Wechselprämie des neuen Anbieters. So ein kleiner Geldregen am Jahresanfang motiviert doch!

Dann folgt die nächste Überraschung.
Auch wenn ich „ein wenig Druck“ machen muss, erhalte ich immerhin für 2015 jetzt mal sowas wie eine Nebenkostenaufstellung für meine Wohnung. (Wir haben 2018! *Kleiner Räsuper*) Schon wieder ein Guthaben! Das darf ich dann auch glatt von der nächsten Miete abziehen. Mann, das Jahr fängt aber gut an!

Weniger Stromkosten. Weniger Heizkosten.

I LIKE! 😛

Doch dann kommt’s dicke. Und wirkt fortan wie ein schlechter Montag Abend Krimi im TV…

Belege für 2015 habe ich noch nicht gesehen. Und für 2016 fehlt da auch noch was! Nämlich alles! Ich bin hartnäckig. Mache nochmal etwas mehr Druck. Werde wieder und wieder vertröstet.

Dann kommt die lustige Überraschung. Mitten im Umzugs“chaos“, ich habe die Nacht auswärts verbracht, fällt mir etwas auf. Der Vermieter hat sich Zugang zur Wohnung verschafft! Und die Heizungen hochgedreht! Mir fällt die Kinnlade runter…und nichts weiteres mehr dazu ein!

Empört rufe ich die Polizei. Erstatte Anzeige. Der Rest ist… ist noch lange nicht Geschichte. Aber so lächerlich, dass es tatsächlich aus einem schlechten Film stammen könnte!
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Heizkostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Betriebskosten

Ein paar Grundsätze an dieser Stelle: (Quelle: Anwalt.de)

1. „Muss der Vermieter – und nicht der Mieter – im Streit darüber darlegen und beweisen, dass er die Betriebskosten richtig erfasst, zusammengestellt und auf seine Mieter verteilt hat, wenn er eine Nachzahlung verlangt.“

2. „Sind Mietern, wenn sie es verlangen, vom Vermieter Ablesebelege und weitere zur Überprüfung dienende Nachweise vorzulegen, wozu es keines besonderen Interesses durch die Mieter bedarf.“

3. „Gilt das auch für Nachweise über den Gesamtverbrauch und den Verbrauch anderer Mieter, damit Mieter selbst klären können, ob die Abrechnung plausibel ist.“

4. „Sind Mieter, solange ihnen der Vermieter diese Einsicht zu Unrecht verweigert, nicht zur Nachzahlung verpflichtet.“

Das oberste Zivilgericht sagt dazu, dass es Sache des Vermieters ist, eine korrekte Abrechnung nachzuweisen. Zur Überprüfung haben Mieter ganz allgemein umfassende Kontrollrechte.

(BGH, Urteil v. 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17)

Vermieter in Wohnung??

Weitere Fakten:

Der Vermieter hat kein gesetzliches Besichtigungsrecht!

Mieter müssen Vermieter allerdings bei berechtigten Gründen in die Wohnung lassen, diese sind zum Beispiel:

  • Vorstellung der Wohnung für Kaufinteressenten oder Nachmieter
  • Reparaturen, Modernisierungsarbeiten und/oder Instandhaltungsmaßnahmen
  • Schadensbehebung oder Ursachenforschung
  • Drohende Schäden, sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen
  • Begründeter Verdacht der vertragswidrigen Nutzung (z.B. Pferdebadeanstalt! 😛 )
  • Ablesen von Zähl- und Messvorrichtungen

Der Vermieter muss dem Mieter allerdings zunächst den Grund nennen, also den Mieter kontaktieren, sowie ein Betreten der Wohnung rechtzeitig vorher ankündigen. Je nach Beruf und Tätigkeit reichen 24 Stunden, i.d.R. aber drei bis vier Tage.

Ausser in akuten Notfällen, z.B. Wasserschaden/ Rohrbruch oder Brand, darf sich der Vermieter NICHT einfach so Zugang zur Wohnung verschaffen!

Schon gar nicht, um an Heizkörpern rumzuspielen!!

Ohne Einverständnis des Mieters darf er ausserdem keinen Wohnungsschlüssel behalten! Tut er dies dennoch, so ist der Mieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Im unbefugten Betreten der Wohnung liegt eine Verletzung der Privatsphäre der Mieter vor.

Naja… nun habe ich bereits meine Wohnung gekündigt. Fristlos hinterherkündigen macht für mich daher keinen Sinn. Und will ich auch gar nicht. Im Grunde will ich ja eigentlich nur meine Ruhe. (Nach dem heutigen Schlossaustausch der Wohnungstür sollte das zumindest in den letzten Tagen bis zum Auszug gewährleistet sein!) Und mein Recht auf anständige Abrechnungen. Und faire Behandlung!

Das Recht hat jeder!

Wer also von euch ähnliche Erfahrungen gemacht hat, ob nun mit Nachzahlungsforderungen, verspäteten, zu hohen (oder niedrigen! 😛 ) Rechnungen oder sonstigem Spaß rund um die Mietwohnung inkl. ihrer Schlüssel, der soll wissen: Ihr könnt euch wehren!

Der Bundesgerichtshof hat zurzeit mit solchen Fällen alle Hände voll zu tun. Mund aufmachen lohnt sich also doch!

Hier kannst du Stromanbieter vergleichen, um eventuell auch zu sparen:

Gasanbieter checken:

FAZIT

Ich für mich bin froh, was das angeht niemandem etwas „schuldig“ zu sein. Ich Sparfuchs! 😉 Und ich kann nur jedem da draussen raten: Holzauge sei.. ah ne ja das auch… aber: immer wieder mal an ein paar Ecken sparen sorgt für so manche Überraschung! 😉

Und wie es an dieser „Front“ weitergeht, lest ihr dann im nächsten Blog!

So long…
Yours,

Indy

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Indy

Von Indy

Indy ist MuayThai Kämpferin & passionierte Backpackerin aus Deutschland, arbeitet selbständig als "Sport & Media Entrepreneur" und Blogger und hat ein Faible für ausgedehnte Fern-(Sport & Abenteuer-) Reisen.

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